HP AG Logo

Brandschutz in Gewächshäusern – besondere Herausforderungen

Veröffentlicht am: 30.09.2025

Ein Gewächshaus ist kein klassisches Gebäude. Diese Feststellung klingt banal, macht aber im Brandschutz den entscheidenden Unterschied. Denn während die gängigen Vorschriften (z. B. die VKF-Brandschutzvorschriften) für Wohn- und Bürogebäude klar definiert sind, bleibt bei Gewächshäusern vieles unklar. Das führt in der Praxis zu spannenden, aber auch anspruchsvollen Herausforderungen.


1. Gebäudekategorie: ein überdachtes Feld

Rein formal ist ein Gewächshaus oft schwer einzuordnen. Handelt es sich um eine Halle? Ein Gebäude mit Arbeitsplätzen? Oder – salopp gesagt – um ein überdachtes Feld? Diese fehlende Kategoriezuweisung erschwert die Anwendung bestehender Normen und verlangt individuelle Lösungen.

 

2. Fluchtweglängen und Dimensionen

Die Standardnorm sieht eine maximale Fluchtweglänge von 35 Metern vor. Bei Gewächshäusern, die hunderte von Metern lang sein können, ist diese Vorgabe kaum realistisch einzuhalten. Ebenso wird die zulässige maximale Brandabschnittsfläche von 3’600 m² bei grossen Anlagen rasch überschritten. Hier braucht es kompensatorische Massnahmen, etwa klare Mittelgänge, zusätzliche Notausgänge und gut sichtbare Rettungszeichen.

 

3. Brandlast ist nicht gleich Brandlast

Ein weiterer Knackpunkt: Gewächshaus ist nicht gleich Gewächshaus.
 Die Brandlast – also das brennbare Material im Gebäude – kann stark variieren. Ein Betrieb, der vorwiegend mit Plastiktöpfen arbeitet, bringt ganz andere Risiken mit sich als ein Gewächshaus, in dem die Pflanzen direkt im Boden eingesetzt werden. Letzteres reduziert die Brandlast massiv, wie Berechnungen (z. B. im Projekt „Dorni“) zeigen.

 

4. Unterschiedliche Handhabung über Kantonsgrenzen

Ein wiederkehrendes Thema ist die Uneinheitlichkeit: Während die Vorschriften auf Bundesebene (VKF) einen Rahmen geben, unterscheiden sich die kantonalen Auslegungen teilweise erheblich. Das kann dazu führen, dass ein Gewächshaus im Kanton Zürich anders bewertet wird als ein nahezu identisches Projekt im Kanton Bern. Eine standardisierte Handhabung wäre hier im Sinne der Planbarkeit und Effizienz wünschenswert.

 

Fazit

Der Brandschutz bei Gewächshäusern bewegt sich in einer Grauzone zwischen klaren Vorgaben und projektbezogener Interpretation. Mit sorgfältiger Planung, einer detaillierten Brandlastberechnung und durchdachten kompensatorischen Massnahmen lassen sich jedoch sichere und praxistaugliche Lösungen finden. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen das passende Konzept.