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Wann wurde der Brandschutz in Ihrem Gebäude zuletzt kontrolliert?

Veröffentlicht am: 30.06.2026

Wann wurde der Brandschutz in Ihrem Gebäude zuletzt kontrolliert?

 

Gebäudeeigentümer, Nutzer und Verwaltungen tragen eine zentrale Verantwortung für den organisatorischen Brandschutz und die Personensicherheit in Gebäuden.

 

Im Zentrum stehen dabei:

 

  • gesetzliche Anforderungen einzuhalten
  • Risiken frühzeitig zu erkennen
  • Zuständigkeiten klar zu regeln
  • Massnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren

 

In den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, ihre Gebäude periodisch in Bezug auf den Brandschutz zu kontrollieren. Je nach Gebäudeart erfolgen diese Kontrollen durch die Brandschutzbehörden oder liegen in der Eigenverantwortung der Eigentümerschaft.

 

Wohnbauten, Tiefgaragen und auch einzelne Gewerbegebäude fallen heute bereits in den Bereich der Eigenkontrolle.

 

Mit den neuen Brandschutzvorschriften gewinnt die Eigenverantwortung der Eigentümer voraussichtlich weiter an Bedeutung. Für Eigentümer und Verwaltungen bedeutet das: Eine fachgerechte Durchführung und saubere Dokumentation der periodischen Brandschutzkontrollen wird noch wichtiger.

 

Ohne vertiefte brandschutzfachliche Kenntnisse besteht das Risiko, dass Mängel übersehen, unvollständig dokumentiert oder Zuständigkeiten nicht klar geregelt werden.

Wir unterstützen Eigentümer und Verwaltungen bei der fachgerechten Durchführung periodischer Brandschutzkontrollen im Rahmen der Eigenkontrolle. Dabei erstellen wir klare, nachvollziehbare Berichte und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht.

 

So schaffen Sie Sicherheit, Transparenz und eine belastbare Grundlage für die nächsten Schritte.