Brandschutz in Eigenverantwortung: Was eine periodische Kontrolle bringt
Periodische Brandschutzkontrolle: Eigenkontrolle mit System
Brandschutz ist kein einmaliges Thema. Gebäude, Nutzungen und betriebliche Abläufe verändern sich im Laufe der Zeit. Umso wichtiger ist es, die feuerpolizeiliche Sicherheit regelmässig zu überprüfen. Bei Gebäuden, die der obligatorischen Eigenkontrolle im Brandschutz unterstehen, liegt es in der Verantwortung der Eigentümer- beziehungsweise Nutzerschaft, die Brandsicherheit periodisch zu kontrollieren, festgestellte Mängel zu beheben und die Kontrollen zu dokumentieren.
Klarheit dank Ampelbericht
Im Rahmen einer periodischen Brandschutzkontrolle wird der aktuelle Zustand eines Gebäudes mit den geltenden Brandschutzvorschriften verglichen. Geprüft werden unter anderem Flucht- und Rettungswege, Rettungszeichen, Brandschutztüren, Brandabschnitte sowie betriebliche Situationen. Die festgestellten Punkte werden anschliessend in einem übersichtlichen Ampelbericht nach Dringlichkeit eingeordnet. So wird ersichtlich, welche Massnahmen kurzfristig umgesetzt werden sollten und welche erst bei späteren Umbauten oder Nutzungsänderungen relevant werden.
Damit erhalten Eigentümerschaften und Betreiber eine nachvollziehbare Grundlage, um Massnahmen zu priorisieren und notwendige Investitionen frühzeitig zu planen.
Praxisbeispiel: Schloss Laufen am Rheinfall
Im Auftrag des Kantons Zürich durfte die Herrmann Partner AG am Schloss Laufen am Rheinfall eine periodische Brandschutzkontrolle durchführen. Das Gebäude war bis wenige Monate zuvor noch der periodischen Kontrolle durch die Brandschutzbehörden unterstellt. Mit der Aufhebung des Beherbergungsbetriebs änderte sich diese Einordnung. Seither untersteht das Gebäude der obligatorischen Eigenkontrolle. Dabei wurden verschiedene Bereiche des Gebäudes hinsichtlich des bestehenden Brandschutzes beurteilt. Unter anderem zeigten sich Optimierungsmöglichkeiten bei Fluchtwegen, Rettungszeichen, Brandschutztüren und einzelnen Brandabschnitten.
Von der Brandschutzkontrolle zur konkreten Lösung
Eine periodische Brandschutzkontrolle endet nicht zwingend mit der Feststellung von Mängeln. Beim Schloss Laufen wurden ergänzend konkrete Empfehlungen zur Behebung einzelner Punkte erarbeitet. Für die Veranstaltungssäle entstand zudem ein separates Konzept, in dem verschiedene Möglichkeiten zur Erhöhung der zulässigen Personenbelegung untersucht wurden. Damit schafft eine periodische Brandschutzkontrolle nicht nur Sicherheit, sondern auch Transparenz und eine fundierte Grundlage für zukünftige Investitionen und Nutzungsmöglichkeiten.
Brandschutz frühzeitig und praxisnah beurteilen
Die Herrmann Partner AG unterstützt Eigentümerschaften und Betreiber von der periodischen Brandschutzkontrolle über den Ampelbericht bis zur Planung geeigneter Brandschutzmassnahmen.
Sie möchten wissen, wie es um den Brandschutz Ihrer Liegenschaft steht? Oder sind Sie unsicher, ob Ihr Gebäude der Eigenkontrolle oder der behördlichen Kontrolle untersteht?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung und zeigen Ihnen auf, wo Handlungsbedarf besteht und welche Massnahmen sinnvoll sind. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Brandschutz und begleiten Eigentümerschaften und Betreiber dabei, ihrer Verantwortung fachgerecht und praxisnah nachzukommen.